Qualitätssicherung durch Prüf- und Zertifizierungsleistungen - Andrea Rechtsteiner
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Qualitätssicherung durch Prüf- und Zertifizierungsleistungen

Von RECHTSTEINER ®

Berufsbekleidung und vor allem spezifische Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind in der heutigen Arbeitswelt unabdingbar. Ohne zertifizierte Bekleidung ist wirksame Prävention zum Schutz vor Gefahren, Verletzungen und Krankheiten nicht darstellbar. Die Kenntnis der Zusammenhänge ist für den Endverbraucher oft nicht zu durchschauen. An einer dokumentierten Qualitätssicherung auf gesetzlicher Grundlage führt kein Weg vorbei.

Berufskleidung soll heute immer mehr können

Etwa UV-Strahlung abweisen, kühlen, wärmen, wasser- und winddicht und nicht zuletzt: modisch sein. Gerade Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll den Träger in bestimmten Situationen gemäß spezifischer Anforderungen schützen. Im Bereich der Berufskleidung ist somit stets beste Qualität gefordert. Grundsätzlich ist Qualität die Übereinstimmung zwischen den festgestellten Eigenschaften und den vorher festgelegten Forderungen zu einem Produkt. Bewertet wird hier also die Güte der Eigenschaften eines Kleidungsstücks von sehr schlecht bis sehr gut. Es existieren eine Reihe von Kriterien anhand derer sich gute Qualität klassifizieren lässt (Vgl. Blog Qualität). Eine wichtige Aufgabe ist es, die Güte der Qualität auf gleichbleibend hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen.

Die Qualitätssicherung – und damit der Nachweis bestimmter Produkteigenschaften/-anforderungen – gewinnen auf dem Europäischen Markt zunehmend an Bedeutung. Mit Prüf- und Zertifizierungsnachweisen werden die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, etwa in Bezug auf die CE-Kennzeichnung und das Textilkennzeichnungsgesetz, nachgewiesen und wichtige Verbraucherinformationen gegeben. Prüf- und Zertifizierungsleistungen tragen somit zum Schutz des Trägers vor Billiganbietern und nicht qualitätsgerechter Ware bei. Sie zeigen dem Endverbraucher, dass die für den Gebrauchswert erforderlichen Parameter nachgewiesen sind – und zwar von unabhängigen Instituten.

Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen

Seit Juli 1995 ist das Inverkehrbringen und Benutzen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im europäischen Binnenmarkt an die obligatorische Kennzeichnung mit dem CE- Zeichen und die damit verbundenen Bedingungen gebunden.

Die Abkürzung „CE“ steht für „Communauté Européenne“, also für „Europäische Gemeinschaft“. Das CE-Kennzeichen stellt den freien Warenverkehr in der Europäischen Union ohne nationale Handelshemmnisse sicher. Es signalisierte dem Endverbraucher bis vor kurzem, dass die einschlägige EU-Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstungen erfüllt wird. Sie wurde bislang in den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt. Sie sind für die Anwendung bindend. Das relevante nationale Gesetz in Deutschland ist das Gerätesicherheitsgesetz.

Die EU-Richtlinie wird aktuell durch die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 aufgehoben. Sie gilt in Kürze direkt, ohne das Erfordernis einer nationalen Umsetzung. Die Verordnung modernisiert und erweitert die Anforderungen, nach den Erfahrungen die mit der Richtlinie in 27 Jahren seiner Geltung gemacht wurden. Verstärkt wird durch die Verordnung das Verlangen nach einem europäisch einheitlichen Sicherheitsstandard.

Weiterhin werden für die Überwachung der Produkte  und der Produktion durch die EU – auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten – sogenannte „Notified Bodies“ (Benannte Stellen) eingerichtet. Sie werden nach entsprechendem Nachweis ihrer Eignung zugelassen (erkennbar an einer Kennnummer) und arbeiten nach einheitlichen Grundsätzen.

Darstellung der Zertifizierungsabläufe; Quelle: Sächsisches Textilforschungsinstitut (STFI)

Abb.: Darstellung der Zertifizierungsabläufe; Quelle: Sächsisches Textilforschungsinstitut (STFI)

Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Die technischen Mindestanforderungen an das Produkt werden in Abhängigkeit von der Klassifizierung des Risikos getroffen (gering, mittel, hoch), gegen das eine PSA schützen soll. Unterschieden wird in Kategorien mit daraus folgender unterschiedlicher Produktkennzeichnung.

Außer Produkten der Kategorie I, bei denen die Wirksamkeit gegenüber den geringfügigen Risiken durch den Benutzer selbst erkennbar ist, werden alle PSA-Modelle einer EG-Baumusterprüfung durch eine zugelassene Stelle – dem Notified Body – unterzogen.

Für Produkte der Kategorie III, d. h. komplexe PSA zum Schutz gegenüber lebensbedrohenden Risiken, ist zusätzlich zur EG-Baumusterprüfung die Überwachung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers durch eine zugelassene Stelle erforderlich.

Die Nachweise über die geprüften Eigenschaften des PSA-Modells schaffen die Grundlage für die vom Hersteller abzugebende rechtsverbindliche Erklärung (Konformitätserklärung), dass sein Produkt alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt.

In Abhängigkeit vom Schutzziel – z. B. Feuerwehr- oder Chemikalienschutzkleidung, elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung oder Warnkleidung – werden neben dem CE-Zeichen verschiedene Piktogramme zur Kennzeichnung des PSA-Modells verwendet.

Piktogramme zur Kennzeichnung des PSA-Modells

Abb.: Piktogramme zur Kennzeichnung des PSA-Modells

Diese Piktogramme sind Bestandteil der Produktnormen, und dienen – ergänzt durch Leistungsstufen oder -klassen – einer Charakterisierung des Produktes bzw. seiner Eigenschaften.

 

Kategorie I Kategorie II Kategorie III
CE CE CE 0516

Abb.: Leistungsklassen zur Charakterisierung des Produkts

 

Aufgaben der Prüf- und Zertifizierungsstellen

 

Überprüft werden die

  • Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an jede Schutzkleidung:

Ein möglichst hohes Schutzniveau, ergonomisch korrekte Gestaltung, möglichst geringe Thermo-physiologische Belastung, keine Quellen von Gefahren oder Störungen.

  • Erfüllung von speziellen Anforderungen:

Leistungsstufen der eingesetzten Materialien hinsichtlich Brennverhalten, Festigkeiten, Färbeart und Leuchtdichte, etc. Design, Kennzeichnung etc.

  • Technischen Unterlagen des Herstellers:

Umfassende Beschreibung der PSA, Prüfberichte, berücksichtigte Normen, Entwurf der Infobroschüre (Herstelleranweisung)

 

Harmonisierte Produktnormen ergänzen die PSA Richtlinie/-Verordnung

Persönliche Schutzkleidung (PSA) unterliegt darüber hinaus weiteren spezifischen europäischen Richtlinien.  Harmonisierte Produktnormen mit Konformitätsvermutung zur PSA Richtlinie/-Verordnung liefern den Akteuren im PSA-Geschäft definierte technische Parameter, welche die Schutzkleidung erfüllen muss.

 

Andrea Rechtsteiner
a.rechtsteiner@andrea-rechtsteiner.de